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    Uuups: Ein Arschloch auf der Anklagebank

    Von Daniel Neun | 9.September 2008

    In Baden Württemberg wäre der Fall klar, der Angeklagte bzw. sein Verteidiger könnten den Staatsanwalt wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, würden sie in der Anklageschrift den Satz finden – „…dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.“

    Schuld ist wieder einmal die moderne Technik. In früheren Zeiten hätte die Schreibkraft diese Unmutsäußerung des diktierenden Staatsanwaltes – ohne jede Nachfrage – korrigiert. Spracherkennungsprogramme schreiben den Unfug, der diktiert wird.

    Und so stand in Augsburg ein 44- jähriges Arschloch vor dem Amtsrichter – wegen dem Vorwurf der illegalen Einfuhr einer geschützten Tierart.

    Wer wundert sich da, dass dieser Satz zunächst den Verlauf des ersten Verhandlungstages bestimmte. Dem ermittelnden Staatsanwalt wurde der Fall entzogen. Ihm bleibt eine schriftliche Entschuldigung beim Angeklagten wohl nicht erspart, auch wenn für eine Beleidigung oder Verleumdung der Vorsatz fehlt.

    Denn natürlich hat der Staatsanwalt den „Fehler“ bemerkt und verbessert – nur nicht in der schon abgespeicherten Version und ausgerechnet die wurde ausgedruckt und dem Angeklagten übersandt. Während die übrigen Prozessbeteiligten (Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger) eine korrigierte Fassung erhalten hatten.

    Als Anwalt hätte ich den Fall mit Humor genommen – eine Kopie der „fehlerhaften Anklageschrift“ dem Staatsanwalt zugesandt, zusammen mit dem Antrag, dass Verfahren gegen eine Geldzahlung – wegen geringer Schuld (gegen dieses Arschloch) – einzustellen.

    Ich bin mir sicher, 7 von 10 Juristen würden – um eine derartige Peinlichkeit zu kaschieren – einem solchen Einstellungsantrag folgen.

    Die beiden Verteidiger des angeklagten „Arschloches“ benutzten dies zur öffentlichen Show – nun haben sie zwar eine Pressemeldung – aber auch einen neuen Verhandlungstermin. In der Sache hatte ihr Mandant bestritten, dass die vom Zoll gefundenen 180 griechischen Landschildkröten mit seinem Wissen in sein Gepäck kamen.

    Entweder wurde der Mann reingelegt oder aber ist mancher Ausrutscher im Diktat nicht ohne Grund.

    Quelle:

    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Peinliche-Panne-fuer-Augsburger-Staatsanwalt-_arid,1317774_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

    Versehen sind nicht so selten: (Zwei Fälle aus den 80-igern)

    Bei der Aktenausfolge staunte ich nicht schlecht – war doch in den Akten bereits das fertige – vom Richter unterzeichnete Urteil, obwohl die Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden hatte.

    Ich nahm einen Rotstift – korrigierte das Urteil insbesondere im Strafmaß – reichte die Akten mit dem üblichen Begleitschreiben zurück – mit dem zusätzlichen Hinweis – dass nach meiner Überzeugung das in den Akten befindliche Urteil erheblich Mängel in der Beweiswürdigung – der noch kommenden Hauptverhandlung – aufzeige und deshalb einer vorbeugender Korrektur bedurfte.

    Es erging – zur Verwunderung des Vertreters der Staatsanwaltschaft – das korrigierte Urteil.

    „War nur ein Beispiel für meinen Referendar“, behauptete später der Amtsrichter mir gegenüber. Ooch, und ich dachte es war Vorarbeit für den kommenden Urlaub.

    Man sprach über solche Fehler nicht weiter – verzichtete aber auch nie auf die Vorteile solcher Fehler.

    So auch nicht im nächsten Fall.

    Der Hauptverhandlungstermin hatte sich zeitlich ausgedehnt und so lauschte ich der Urteilsverkündung in einer Verkehrssache. Angeklagt war ein Fall der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und der Richter verkündete das Urteil: „…18 Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung ….“

    Angeklagter und Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Der Verzicht wurde protokolliert.

    „Sie können nach Hause gehen“, behauptete ich laut gegenüber meiner Mandantin – „der Herr Amtsrichter muss dringend mit der Staatsanwaltschaft telefonieren und der Herr Rechtsreferendar muss erst einmal den § 316 StGB lesen und sich eine Ausrede für seinen Ausbildungsleiter einfallen lassen.“

    Der Amtsrichter bekam einen roten Kopf – griff zum Schönfelder – blätterte – murmelte etwas Unverständliches und erklärte dann laut: „Zum Aufruf kommt die Bußgeldsache gegen… Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eingestellt. Ich muss sehr dringend telefonieren….“

    Sprach es und verschwand.

    Wie dieses grobe Fehlurteil – welches ja RECHTSKRÄFTIG war – bereinigt wurde?? Ich weiß es nicht.

    Augsburg ist kein Einzelfall – nur einer der wenigen Fälle, die in die Presse gelangen.

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