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Volksbegehren "Wasser" – Pressemitteilung des Berliner Wassertisches !!!
Von Daniel Neun | 6.März 2008
In einem Artikel vom 04.03.08 habe ich die Pressemitteilung des Berliner Senats zur Abweisung des Volksbegehrens “Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück” veröffentlicht. Heute bekam ich eine Mail von den OrganisatorInnen dieses Volksbegehrens, dem “Berliner Wassertisch”. Damit die BürgerInnen wissen wie es nun weitergeht, veröffentliche ich hier deren Pressemitteilung…
Pressemitteilung
Berliner Wassertisch
04.03.2008
Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser
zurück“: Rot-Rotem Senat ist die Wahrung der Konzerninteressen wichtiger als
Transparenz und Bürgerrechte – Bürgerinitiative will Zulassung des Volksbegehrens
vor dem Verfassungsgericht einklagen
Mit weniger als 7000 Euro gelang es der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ und der
GRÜNEN LIGA BERLIN fast 40.000 Unterschriften in der ersten Stufe für ihr Volksbegehren
„Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ zu
sammeln. Die fünf Vertrauenspersonen des Volksbegehrens sind zutiefst verärgert,
dass jetzt der rot-rote Senat fadenscheinige juristische Gründe konstruiert, um den
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abzulehnen. Die Vertrauenspersonen sind fest
entschlossen, die Zulassung des Volksbegehrens vor dem Berliner Verfassungsgericht
einzuklagen.
„Der Senat vollstreckt vorab die Interessen der Konzerne RWE und Veolia, die als
Anteilseigner mit aller Macht verhindern wollen, dass unser vernünftiger Gesetzesentwurf
zur Offenlegung von Verträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft verwirklicht wird.
Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich
der Wasserversorgung nichts verloren“, so der attac Wasserexperte Rainer Heinrich.
Die Abgeordnete Heidi Kosche (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärt: „Der rot-rote Senat
hätte unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehren befürworten können. Wenn wir
den Volksentscheid gewonnen hätten, dann könnten die Konzerne immer noch gegen
unser Gesetz klagen. So befriedigt der Senat die Konzerninteressen vorab und legt
engagierten Bürgern Steine in den Weg.“ Die ehemalige Abgeordnete Gerlinde
Schermer (SPD) hält es „für einen Skandal, wie der Senat die Bürger abkassiert und für
dumm verkauft. Die Menschen wollen wissen, was in den Verträgen steht. Unser
Volksbegehren wurde auch von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterzeichnet!“
Für den ehemaligen Abgeordneten Hartwig Berger vom Naturschutzzentrum
Ökowerk ist die „Offenlegung durch ein Gesetz zwingend erforderlich, damit die Dokumente
unabhängig und vor allem öffentlich auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden
können. Die wenigen Abgeordneten, die im Datenschutzraum des Finanzsenators
Einsichtsrechte erhalten, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet und erhalten den
Status eines Geheimnisträgers und dürfen keine offiziellen Aussagen machen. Verstoßen
sie gegen die Verschwiegenheit, drohen Regressklagen in Millionenhöhe“. Michael
Bender von der GRÜNEN LIGA BERLIN erklärt, „die Entscheidung des Senats ist ein
politisches Armutszeugnis: Statt das Potenzial des Offenlegungsgesetzes für eine
kostengünstige Aufhebung der Teilprivatisierung zu erkennen, unternimmt der Senat keine
ernsthaften Anstrengungen, um die in der Koalitionsvertrag vereinbarte Rekommunalisierung
umzusetzen.“ Der Berliner Wassertisch wird geeignete Maßnahmen ergreifen um das Vertragsverhältnis zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia kostenneutral für Berlin zu beenden.
Auszug aus dem Konsortialvertrag in der Fassung von 1999:
§43 Absatz 1:
“Die Vertragsparteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages und der anderen in diesem Vertrag genannten Verträge sowie der Vertragsverhandlungen absolutes Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…”
Weitere Informationen unter www.berliner-wassertisch.net oder telefonisch unter 030 / 261 33 89. .i.S.d.P.: Thomas Rudek – 030 / 261 33 89 – ThRudek@gmx.de
Anmerkung des Redakteurs: Wenn irgendein vom Volk dazu beauftragtes Organ Verträge im Namen dieses Volkes beschliesst, dann ist es meiner Auffassung nach die verdammte Pflicht dieses Organes die Vertragsinhalte offenzulegen - und zwar ausnahmslos alle ! Alles andere ist eine Ohrfeige in das Gesicht der Demokratie und der BürgerInnen !!!
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