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Rechtsstaat in Theorie und Praxis
Von Daniel Neun | 27.Februar 2008
Der deutsche Rechtsstaat ist in der Theorie geprägt durch kluge Staatsanwälte, geschickte Rechtsanwälte und unvoreingenomme Richter, die Gesetze sinnvoll anwenden, die nach reiflicher Überlegung beschlossen wurden. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit sorgt in Deutschland dafür, dass niemandem der Mund verboten werden kann, wenn ihm Unrecht geschieht und die freien Medien wachen als vierte Gewalt über das sinnvolle Zusammenspiel der verschiedenen rechtsstaatlichen Institutionen.
Unter der Webadresse www.terrorjustiz.de findet sich ein mit vielen Dokumenten angereicherter Beispielfall aus Sachsen-Anhalt dafür, wie der real existierende deutsche Rechtsstaat im 21. Jahrhundert in der Praxis funktioniert.
Die Beurteilung dessen, worum es in dem Beispielfall geht, möchte Mein Parteibuch den Lesern selbst überlassen. Mein Parteibuch möchte auch nicht beurteilen, ob der Whois-Eintrag von Haus62 in Kemberg für Leser von Interesse ist.
Hingewiesen werden soll darauf, dass der Rechtsstaat mit der gerade legalisierten Online-Durchsuchung nun noch ein weiteres Instrument zur Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit in die Hand bekommen hat.
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