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  • « Wehe den Geistern, die verblöden… | Home | Die ISAF-Verschwörung und der Afghanistan-Pakistan-Krieg »

    Warum soll die Mordakte Buback geheim bleiben?

    Von Daniel Neun | 18.Januar 2008

    Wer sch die Geschichte der RAF nicht durch die Brille von Spiegelchefredakteur Stefan Aust anschaut, stellt fest, dass Agents Provocateurs in dieser Gruppe eine Schlüsselrolle spielen. Wer die Strategie der Spannung kennt, der versteht, dass höchste politische Kreise in der NATO selbst ein großes Interesse an der Eskalation von Gewalt hatten, für deren Opfer sie politische Gegner verantwortlich machen konnten, weil sie politische Gegner so nachhaltig diskreditieren konnten und vor deren Hintergrund sie eine ständige Verschärfung von Überwachungsgesetzen rechtfertigen konnten.

    Mit den Anti-Terror-Gesetzen wurde es möglich, schwere Straftaten unaufgeklärt zu lassen, mit einem rechtsstaatlich aussehenden Prozedere der Öffentlichkeit durch das Einsperren irgendwelcher Menschen Sühne und Gerechtigkeit vorzugaukeln und die wirklichen Mörder ungestraft entkommen zu lassen. Das sind Voraussetzungen, auf denen False-Flag-Terror gedeihen kann.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz und sein oberster Dienstherr Wolfgang Schäuble hätten den Verdacht, dass für den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback der Verfassungsschutz selbst mittels seiner mutmaßlichen Agentin Verena Becker verantwortlich ist, nun entkräften können, in dem sie die Akten des Verfassungsschutzes offen gelegt hätten.

    Gründe dafür, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde, so wie es vom Gesetz im Falle der Sperrerklärung gefordert wird, sind nicht ersichtlich. Die RAF gibt es nicht mehr und Terroranschläge der RAF sind sicherlich im Falle der Aufklärung des Mordes an Siegfreid Buback nicht zu erwarten.

    Das Bundesinnenministerum teilt jedoch folgendes mit:

    “Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Interessen hat sich das Bundesministerium des Innern entschieden, eine Sperrerklärung gemäß Paragraf 96 StPO abzugeben”

    Genausogut hätte Wolfgang Schäuble erklären können, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verstrickt ist. Das pfeifen jedoch die Spatzen ohnehin schon von den Dächern und so verwundert es auf den ersten Blick, dass das geheim gehalten werden soll. Strafrechtlich wird dabei sicher nichts gegen verantwortliche Politiker und Bürokraten herauskommen, denn der Mord lässt sich gut als Unfall darstellen. Was aber mag dann der Grund dafür sein, dass Wolfgang Schäuble die Umstände des Mordes geheim hält und so Spekulationen und Spott breiten Raum gibt?

    Vielleicht möchte Wolfgang Schäuble einfach nur keinen Präzedenzfall für die Akteneinsicht schaffen. Denn während beim Mord an Siegfried Buback auch eine unbeabsichtigte Mittäterschaft des Verfassungsschutzes plausibel erscheint, erscheint eine unbeabsichtigte Tötung bei einem anderen wichtigen Vorkommnis in der Geschichte des deutschen Terrorismus Akten nicht plausibel. In der Todesnacht von Stammheim, zu der auch Akten zurückgehalten werden, deutet einiges darauf hin, dass es sich dabei um gezielten Mord handelt, der von höchsten politischen Stellen angeordnet wurde. Wenn das aus Akten des Bundesverfassungsschutzes hervorgehen sollte, dann würde das bedeuten, dass ehemalige Regierungsmitglieder und ihre sicherlich heute in besten Positionen sitzenden Mitglieder sich wegen Mordes an den Häftlingen vor Gericht verantworten müssten.

    Dass die Regierung daran kein Interesse hat, erscheint nachvollziehbar.

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    Topics: Aktuell, Politik | Kommentare deaktiviert

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